Holen Sie sich Ihr Geld zurück!
Neue Chancen durch die Rückabwicklung Ihrer Lebens- und Rentenversicherungen.

Nutzen Sie jetzt Ihr Recht auf Widerruf - und profitieren auch Sie von der neuen Rechtsprechung!
Können SIe mindestens eine der folgenden Fragen mit "Ja" berantworten?
- Sie besitzen eine Lebens- oder Rentenversicherung und ärgern sich über die schlechte Wertentwicklung?
- Sie haben beitragsfreie Verträge, da Ihnen der Verlust bei Kündigung zu groß erschien?
- Sie haben in der Vergangenheit eine Lebens- oder Rentenversicherung gekündigt?
- Sie sind unzufrieden mit Ihren aktuellen Vertrag?
Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre gezahlten Beiträge und zusätzlich einen Nutzungsersatz von der Versicherungsgesellschaft zurückerhalten können.
Sichern Sie sich enorme finanzielle Vorteile anstatt sich mit niedrigen Rückkaufswerten und Ablaufleistungen zufrieden zu geben!
Neue Rechtsprechung ermöglicht Widerruf noch Jahre später
Aufgrund aktueller Urteile des europäischen Gerichtshofes (EuGH), des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) und des Bundesgerichtshofes (BGH), ergab sich eine wichtige Änderung der Gesetzeslage in Bezug auf die Widerruflichkeit von Lebens- und Rentenversicherungen.
Es wurde entschieden, dass Lebens- und Rentenversicherungen, welche zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen wurden, auch heute noch widerrufen und damit vollständig rückabgewickelt werden können.
Dabei ist es nicht relevant, ob der Vertrag noch aktiv, beitragsfrei, bereits gekündigt oder regulär ausgelaufen ist. Es kommt lediglich darauf an, ob die Widerrufsbelehrung zu Ihrem Vertrag den gesetzlichen Anforderungen genügt.
Hierdurch ergibt sich eine neue attraktive Option, sollte auch Ihr Vertrag die formalen Voraussetzungen erfüllen. In diesem Fall können Sie Ihr Geld zurückerhalten – und das zuzüglich einer Nutzungsentschädigung für entgangene Gewinne!
Status quo – schlechte Renditen und niedrige Rückkaufswerte
Selbst nach langjähriger Laufzeit einer Lebens- oder Rentenversicherung, liegt der Rückkaufswert zumeist deutlich unter dem eingezahlten Kapital , welches Sie mühsam über viele Jahre angespart haben.
Aber warum ist die Rendite bei Lebens- und Rentenversicherungen so schlecht? – Dies liegt an den extrem hohen Kosten von Lebens- und Rentenversicherungen. Erschwerend hinzu kommt die schwierige Situation am Kapitalmarkt aufgrund des Niedrigzinsumfeldes, wodurch die Rendite bei Lebens- und Rentenversicherungen immer weiter sinkt und zukünftige Renditen gar ungleich schlechter ausfallen werden, als jene welche in der Vergangenheit erzielt wurden. Berücksichtigt man überdies noch die Inflation ist die Rendite in aller Regel gar negativ!
Bisher war eine Kündigung die einzige sinnvolle Option – dies hat sich nun geändert.
Mittels Widerruf erwachsen Ihnen enorme finanzielle Vorteile
Grundsätzlich ist es für den Versicherungsnehmer weitaus günstiger dem Abschluss einer Renten- oder Lebensversicherung zu widersprechen als diese zu kündigen.
Dies resultiert daraus, dass es im Rahmen eines Widerspruchs zu einer Rückabwicklung des geschlossenen Vertrags kommt. Innerhalb dieser sind beide Vertragsparteien so zu stellen, als wäre der Vertrag niemals zustande gekommen. Deshalb sind dem Versicherungsnehmer sämtliche auf die Renten- oder Lebensversicherung geleisteten Zahlungen (mit Ausnahme des genossenen Versicherungsschutzes) zurückzuerstatten. Ferner ist vom Versicherer Nutzungsersatz für entgangene Gewinne zu leisten.
Nutzungsersatz – hier liegt das Geld
Der eigentliche Vorteil der Rückabwicklung liegt in der Verpflichtung des Versicherers zur Zahlung von Nutzungsersatz. Da der Versicherer mit Ihrem Geld gearbeitet hat und hiermit Gewinne erwirtschaften konnte, ist er im Falle einer Rückabwicklung auch dazu verpflichtet eben diese Gewinne, sprich den aus Ihrem Kapital gezogenen Nutzen, an Sie herauszugeben. Denn ein erfolgreicher Widerruf und die damit verbundene Rückabwicklung bedeuten auch, dass das Recht zur Nutzung des Kapitals eigentlich Ihnen zustand.
Berechnung und Nachweis des Nutzungsersatzes
Die Berechnung des konkret zu leistenden Nutzungsersatzes gestaltet sich in der Praxis jedoch als relativ schwierig. Der BGH hat mit zwei Urteilen vom 29. Juli 2015 entschieden, dass Sie als Versicherungsnehmer den Nachweis darüber erbringen müssen , in welcher Höhe der Versicherer Nutzen aus Ihrem Kapital ziehen konnte. Das bedeutet, dass nicht etwa die Versicherungsgesellschaft Ihnen die Höhe dieses Nutzungsersatzes mitteilt, sondern Sie eine Berechnung hierüber vorlegen müssen.
Genaugenommen benötigen Sie somit ein versicherungsmathematisches Gutachten Ihres Vertrags, aus welchem die konkrete Rendite hervorgeht, welche Ihr Versicherer mit Ihrem Kapital erwirtschaftet hat. Diese extrem komplizierte Berechnung ist für den Versicherten selbst und auch für fast alle Rechtsanwälte nicht durchzuführen.
Hierbei helfen wir Ihnen
Wir haben bereits für viele Mandanten erfolgreich Rückabwicklungen von Lebens- und Rentenversicherungen erwirkt und können auf eine Erfolgsquote von nahezu 100% verweisen. Sie erhalten von uns eine ausführliche Beratung, ob Ihre Police die Voraussetzungen für den Widerruf nach der aktuellen Rechtsprechung erfüllt.
Bei der Mehrzahl aller Widerrufsbelehrungen von Lebens- und Rentenversicherungen ist davon auszugehen, dass diese inhaltliche oder formelle Fehler aufweisen, welche dazu führen, dass Ihr Widerspruchsrecht nicht erloschen ist und Sie auch heute noch Ihren Vertrag rückabwickeln können.
Gemeinsam mit einer spezialisierten Partnerkanzlei prüfen wir kostenlos, ob Ihr Vertrag die Voraussetzungen für einen Widerruf erfüllt. Ferner sind wir dazu in der Lage die komplizierte Berechnung zur Ermittlung des Nutzungsersatzes für Sie durchzuführen.
Wir setzen Ihre Rechte durch und holen Ihnen Ihr Geld zurück! Einfach, sicher und bequem.
Lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen – und holen Sie sich Ihr Geld zurück!




